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Halteverbot Info
der Ablauf
Schritt für Schritt erklärt

So funktioniert die Einrichtung einer Halteverbotszone – Schritt für Schritt mit VAS Verkehrs- & Absicherungsservice
  1. Online beauftragen:
    Über unsere Website beauftragen Sie kostenpflichtig eine temporäre Halteverbotszone für einen bestimmten Tag. Bitte geben Sie dabei auch den gewünschten Zeitraum an. Die Abrechnung erfolgt pro Tag – unabhängig von den angegebenen Uhrzeiten.

  2. Behördliche Genehmigung:
    Nach Eingang Ihrer Bestellung beantragen wir die behördliche Genehmigung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde an Ihrem Wohnort, um die Zone offiziell einrichten zu dürfen.

  3. Bearbeitungsfristen beachten:
    Je nach Ort und Behörde kann die Genehmigung drei Tage bis mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Planen Sie deshalb ausreichend Vorlauf ein:
    – Bei Umzügen oder Containergestellungen: mindestens 1–2 Wochen vorher
    – Bei Bauprojekten: idealerweise 4–8 Wochen vor Start

  4. Keine Garantie auf Genehmigung:
    Ob eine Genehmigung erteilt wird, entscheidet ausschließlich die zuständige Behörde. Wir können daher keine Zusicherung geben, dass eine Genehmigung erfolgt.

  5. Aufstellen der Schilder:
    Sobald uns die offizielle Freigabe vorliegt, übernehmen wir das Aufstellen der Verkehrszeichen für Sie. Ohne Genehmigung dürfen keine Schilder aufgestellt werden.

  6. Fristen für die Aufstellung:
    Die Halteverbotsschilder müssen spätestens drei volle Tage vor Beginn des Gültigkeitszeitraums installiert sein. Da sowohl der Aufstellungstag als auch der erste Gültigkeitstag bei der 72-Stunden-Regel nicht mitgerechnet werden, empfehlen wir die Aufstellung vier Tage vor Start.

Je nach Region erstellen wir bei der Aufstellung eine sogenannte Negativliste oder ein Protokoll. In der Negativliste oder im Protokoll werden alle Fahrzeuge (Kennzeichen, Typ, Farbe) dokumentiert, die bei der Schilderaufstellung bereits in der Halteverbotszone stehen. Diese Liste sowie eine Kopie der Genehmigung senden wir Ihnen per E-Mail zu – ggf. inklusive eines Aufstellprotokolls.

Bitte führen Sie diese Unterlagen am Tag des Halteverbots bei sich. Sie benötigen sie, wenn Sie ein Abschleppverfahren veranlassen möchten. Sollte die Fläche von nicht berechtigten Fahrzeugen blockiert sein, wenden Sie sich an die Polizei oder die zuständige Behörde.

Bei Eintreffen von Polizei oder Ordnungsamt müssen Sie die Genehmigung sowie die Negativliste vorlegen. Nur die Behörden haben die Befugnis, Abschleppmaßnahmen einzuleiten – auch für Fahrzeuge, die bereits vor Aufstellung der Schilder dort standen. Unbefugtes Abschleppen auf eigene Faust führt dazu, dass Sie sämtliche Kosten selbst tragen müssen.

Wichtig bei verspäteter Aufstellung:
Wurden die Schilder nicht fristgerecht platziert, ist ein Abschleppen von Fahrzeugen auf der Negativliste nicht zulässig – unabhängig davon, ob die Verzögerung durch eine späte Antragstellung oder die Bearbeitungszeit der Behörde entstanden ist. Abschleppkosten in diesen Fällen müssten Sie selbst übernehmen. Fahrzeuge, die nicht auf der Negativliste stehen, dürfen von der Behörde abgeschleppt werden, da die Fahrer das Halteverbot wissentlich missachtet haben.

 

VAS Verkehrs- & Absicherungsservice – Halteverbotszonen deutschlandweit
Wir bieten unseren Halteverbotsservice bundesweit an – vom Großstadtzentrum bis zur Kleinstgemeinde. Egal, wo Sie Unterstützung benötigen: Wir sorgen zuverlässig für Ihre gewünschte Halteverbotszone. Unsere Preise sind im Vergleich zu vielen regionalen Anbietern besonders fair. Abgerechnet wird im Voraus – bequem per PayPal oder Banküberweisung. Alle Informationen zu unseren Preisen finden Sie auf unserer Website im Bereich „Halteverbotszonen“.

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