
- FAQ – Halteverbotszonen im Rhein‑Main‑Gebiet-
1. Warum brauche ich eine Halteverbotszone?
Eine Halteverbotszone ermöglicht es Ihrem Umzugs‑ oder Lieferfahrzeug, so nah wie möglich an Ihrem Gebäude zu parken. Das verkürzt Laufwege, spart Zeit und Aufwand beim Be‑ und Entladen.
2. An welchen Adressen kann ich eine Halteverbotszone buchen?
Fast überall auf öffentlichen Straßen mit ausgewiesenen Parkplätzen.
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Wichtig: Privat‑ oder Firmeneinfahrten dürfen nicht blockiert werden.
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Fehlen öffentliche Parkplätze, ist eine Ausnahmegenehmigung nötig – sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen weiter.
3. Wie viel kostet eine Halteverbotszone?
Unsere Preise verstehen sich inklusive MwSt. und gelten für einen Zeitraum von 1 bis zu 3 Tagen. Den exakten Preis entnehmen Sie bitte unserem Online‑Buchungssystem – dort sehen Sie auch mögliche Zusatzkosten (z. B. für Sondergenehmigungen).
4. Welche Zahlungsmethoden werden akzeptiert?
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Vorkasse (Banküberweisung): Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag unter Angabe Ihrer Bestell‑ oder Rechnungsnummer. Zahlungseingang muss vor Ihrem Einsatztag erfolgen.
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Weitere Zahlungsmethoden (z. B. Kreditkarte, PayPal) bieten wir derzeit nicht an.
5. Was passiert, wenn meine Zone am Einsatztag zugeparkt ist?
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Drucken Sie Ihre Genehmigung, das Aufstellprotokoll und den Regelplan aus.
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Rufen Sie die zuständige Stelle an (siehe unten).
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Die örtliche Behörde veranlasst das Abschleppen und räumt so Ihre Halteverbotszone.
6. Wie kontaktiere ich die Verkehrspolizei oder das Ordnungsamt?
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Verkehrspolizei Frankfurt: 069 212 36 360
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Ordnungsamt Frankfurt: 069 212 44 044
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Stadtpolizei Offenbach: 069 806 52 860
7. Was passiert nach Abschluss der Halteverbotszeit?
Sie müssen nichts weiter tun: Wir holen die Schilder automatisch in den Tagen nach Ihrem Termin ab und sorgen für ordnungsgemäßen Rückbau.